Datenschutzerklärung
Stand: 28. Juli 2026, Version 1.3
Diese Datenschutzerklärung gilt für die App "Zwickmühle" (iOS und Android) sowie für die Website zwickmuehle.app. Beide Angebote werden von derselben Stelle betrieben und teilen sich diesen Text.
1. Das Wichtigste vorab
Zwickmühle verzichtet bewusst auf die Datensammlung, die bei vergleichbaren Apps üblich ist:
- Kein Tracking. Es gibt keine Analyse-Software (kein Google Analytics, kein Firebase Analytics, kein Mixpanel, kein Amplitude, kein vergleichbares Werkzeug).
- Keine Werbung. Es gibt keine Werbeanzeigen und keine Werbe-ID wird ausgelesen oder verarbeitet.
- Kein Tracking über Drittanbieter, keine Weitergabe von Nutzungsdaten zu Werbezwecken.
- Kein Push-Token. Die tägliche Erinnerung ist eine rein lokale Benachrichtigung, die vollständig auf dem Gerät berechnet und ausgelöst wird. Es gibt keinen Push-Dienst (kein Firebase Cloud Messaging, kein Apple Push Notification Service), es wird kein Geräte-Token an einen Server übertragen, und niemand außerhalb des Geräts erfährt, dass oder wann eine Erinnerung geplant ist.
- Kein Nutzerkonto, keine E-Mail-Adresse, kein Name, kein Passwort, keine Telefonnummer.
- Keine Cookies auf der Website. Die Seite ist statisch und lädt keine Analyse- oder Werbe-Skripte, daher ist auch kein Cookie-Banner erforderlich.
Diese Liste ist keine Marketingaussage, sondern die technische Wahrheit über die Architektur der App. Was folgt, beschreibt vollständig, was tatsächlich verarbeitet wird, und ist bewusst kurz, weil die verarbeitete Datenmenge tatsächlich klein ist.
2. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Position Fixed UG (haftungsbeschränkt)
Tegelbergstraße 9
87648 Aitrang
Deutschland
Die vollständigen Kontaktangaben (Geschäftsführung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Kontaktformular) finden sich im Impressum unter zwickmuehle.app/impressum. Dieser Absatz muss mit dem Impressum wortgleich sein; sollte sich die Firma oder Anschrift ändern, wird zuerst das Impressum aktualisiert und dieser Absatz danach angeglichen.
3. Welche Daten verarbeitet werden
Die App funktioniert vollständig ohne Registrierung. Beim ersten Start wird über Supabase Anonymous Auth automatisch eine anonyme Sitzung angelegt. Diese Sitzung ist die einzige "Identität", die die App kennt.
3.1 Anonyme Nutzerkennung
- Was: eine zufällig erzeugte UUID (
auth.uid()), vergeben durch die Authentifizierungs- Komponente von Supabase (Tabelleauth.users). - Diese Kennung ist nicht mit einem Namen, einer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer oder einer sonstigen realen Identität verknüpft und wird nicht mit Werbenetzwerken oder anderen Apps geteilt.
- Sie ermöglicht dennoch, wiederkehrende Nutzung demselben Gerät zuzuordnen (zum Beispiel für die Serie/den Streak und die Ein-Stimme-pro-Frage-Regel), und gilt daher als personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Wir verarbeiten sie transparent als das, was sie ist, statt sie kleinzureden.
- Wird eine App neu installiert oder die App-Daten gelöscht, geht diese Kennung verloren und mit ihr die Serie/der Streak. Eine neue anonyme Sitzung wird beim nächsten Start neu angelegt.
3.2 Abstimmungsdaten (Tabelle votes)
Für jede abgegebene Stimme wird genau eine Zeile gespeichert:
question_id: welche Tagesfrage beantwortet wurde.choice: die gewählte Option, A oder B.reason_tag: optional, einer von drei festen Werten ("Bauchgefühl", "Prinzip", "Erfahrung"), nur wenn der Nutzer diesen zusätzlichen Tag freiwillig antippt. Wird er nicht angetippt, bleibt das Feld leer.created_at: Zeitpunkt der Abstimmung.user_id: die anonyme Nutzerkennung aus Abschnitt 3.1, als Fremdschlüssel.
Eine Stimme ist nach dem Absenden endgültig. Sie kann technisch weder geändert noch gelöscht werden, außer über die vollständige Datenlöschung nach Abschnitt 7.
3.3 Was ausdrücklich nicht verarbeitet wird
- Kein Name, keine E-Mail-Adresse, keine Telefonnummer, keine Postanschrift.
- Kein Standort (weder präzise GPS-Daten noch grobe Standortdaten).
- Keine Kontakte, keine Fotos, kein Mikrofon, keine Kamera.
- Keine Werbe-ID (IDFA/GAID) und keine gerätespezifische Kennung außerhalb der anonymen Supabase-Sitzung.
- Kein Geräte-Push-Token, siehe Abschnitt 1.
- Keine Analyse- oder Absturzberichte, die personenbezogene Daten übertragen. Sollte künftig ein Absturzbericht-Werkzeug eingeführt werden, wird diese Erklärung vor Veröffentlichung entsprechend ergänzt.
3.4 Aggregierte Gemeinschaftsstatistik (Tabelle question_stats)
Für jede Frage wird eine Zeile mit Zählwerten geführt (Anzahl A, Anzahl B, Anzahl je Begründungs-Tag). Diese Zahlen sind aggregiert und lassen keinen Rückschluss auf eine einzelne Person zu; sie sind kein personenbezogenes Datum, sondern App-Inhalt, der aus den in Abschnitt 3.2 beschriebenen Einzelstimmen berechnet wird.
3.5 Technische Verbindungsdaten
Wie bei jedem Serverzugriff verarbeitet die Hosting-Infrastruktur von Supabase technische Verbindungsdaten, insbesondere die IP-Adresse, um die Verbindung herzustellen und gegen Missbrauch abzusichern. Diese Daten werden dabei nicht nur durchgereicht, sondern in den Zugriffsprotokollen des Supabase-Projekts aufbewahrt und sind über die Projekt-Werkzeuge durch uns als Verantwortliche abfragbar; eine Möglichkeit, diese Protokollierung serverseitig abzuschalten, besteht nach unserer Kenntnis nicht. Diese Daten werden nicht mit den Abstimmungsdaten aus Abschnitt 3.2 in einem gemeinsamen, direkt verknüpften Datensatz gespeichert; die Zugriffsprotokolle sind ein von den Anwendungsdaten getrennter Datenstrom. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Betrieb, insbesondere Missbrauchs- und Angriffserkennung). Die Aufbewahrungsdauer dieser Protokolle richtet sich nach der Standardkonfiguration von Supabase für das gewählte Projekt und wird vor Veröffentlichung der App anhand der tatsächlichen Projekteinstellungen bestätigt.
3.6 Erinnerungsaktivierung und Benachrichtigungszeit (nur lokal)
Ob die tägliche Erinnerung aktiviert ist, zu welcher Uhrzeit sie erscheinen soll, sowie ein Nachweis darüber, wann der Nutzer die Funktion selbst eingeschaltet hat und auf welche Fassung dieser Datenschutzerklärung sich dieser Vorgang bezog, werden ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert. Diese Angaben werden zu keinem Zeitpunkt an Supabase oder einen anderen Server übertragen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sondern um einen Aktivierungsnachweis für eine vom Nutzer selbst angefragte Funktion, siehe die Rechtsgrundlage in Abschnitt 5. Die App fragt die Berechtigung des Betriebssystems für Benachrichtigungen erst an, nachdem die Erinnerung im beschriebenen Sinne aktiviert wurde, und plant erst dann tatsächlich eine Benachrichtigung, wenn sowohl diese Aktivierung als auch die Betriebssystem-Berechtigung vorliegen. Der Schalter in den Einstellungen deaktiviert die Funktion jederzeit mit einem Antippen und storniert alle bereits geplanten Benachrichtigungen sofort.
4. Zweck der Verarbeitung
Die in Abschnitt 3.1 und 3.2 genannten Daten werden ausschließlich verarbeitet, um:
- die eine Frage des Tages anzuzeigen und die abgegebene Stimme entgegenzunehmen,
- die Ein-Stimme-pro-Frage-Regel technisch durchzusetzen (eine zweite Stimme derselben Person zur selben Frage wird von der Datenbank abgelehnt),
- das aktuelle Gemeinschaftsergebnis erst nach eigener Stimmabgabe freizuschalten ("Vote-to-unlock"),
- die Serie/den Streak zu berechnen,
- auf Wunsch den optionalen Begründungs-Tag anzuzeigen.
Es gibt keinen weiteren Zweck. Insbesondere finden keine Profilbildung, kein Scoring und keine Weitergabe zu Werbe- oder Analysezwecken statt.
5. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der anonymen Nutzerkennung und der Abstimmungsdaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Nutzung der App, also das Abrufen der Tagesfrage und das Abstimmen, ist die vom Nutzer angefragte Leistung; die genannten Daten sind erforderlich, um genau diese Leistung zu erbringen (ohne sie funktioniert weder die Ein-Stimme-Regel noch die Ergebnisanzeige). Ergänzend stützen wir die Durchsetzung der Ein-Stimme-pro-Frage-Regel auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer verlässlichen, nicht manipulierbaren Gemeinschaftsstatistik).
5.1 Rechtsgrundlage der Erinnerungsfunktion (gesondert dargestellt)
Die tägliche Erinnerung ist eine rein lokale Benachrichtigung: Es wird kein Gerätekennzeichen an einen Server übertragen, kein Push-Dienst eingebunden, und außer dem Gerät selbst erfährt niemand, dass oder wann eine Erinnerung geplant ist (siehe Abschnitt 1 und 3.6). Diese Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Das Aktivieren der Erinnerung ist eine vom Nutzer selbst angefragte Funktion der kostenfrei genutzten App, und die lokale Speicherung der Uhrzeit und des Aktivierungsnachweises ist objektiv erforderlich, um genau diese angefragte Funktion zu erbringen, und wird zu keinem anderen Zweck verwendet. Es handelt sich damit um denselben rechtlichen Charakter wie die Verarbeitung der Abstimmungsdaten oben: eine vom Nutzer selbst gewünschte Kernfunktion, nicht um ein eigenständiges Interesse des Verantwortlichen, das gegen die Interessen des Nutzers abgewogen werden müsste.
Selbst wenn man diese Verarbeitung stattdessen als auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt betrachten wollte, fiele die Interessenabwägung eindeutig zugunsten des Nutzers und des Verantwortlichen gleichermaßen aus: Das Interesse des Verantwortlichen liegt ausschließlich darin, eine vom Nutzer selbst konfigurierte Funktion technisch bereitzustellen; die Verarbeitung ist auf das absolute Minimum beschränkt (ein Ein/Aus-Schalter, eine Uhrzeit, ein Zeitstempel, rein lokal, nie übertragen); es entsteht kein Profil, keine Weitergabe, kein Fremdzugriff; und der Nutzer hat jederzeit die volle, unmittelbare Kontrolle. Damit überwiegen keine entgegenstehenden Interessen oder Grundrechte des Nutzers, gleich nach welcher der beiden Grundlagen man diese Verarbeitung im Einzelfall einordnet.
Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeit, ausdrücklich und gesondert hervorgehoben. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung hat der Nutzer jederzeit, mit einem einzigen Antippen des Schalters in den Einstellungen und mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, die Möglichkeit, die Erinnerungsfunktion zu deaktivieren. Dies storniert alle bereits geplanten Benachrichtigungen augenblicklich. Diese Kontrolle besteht unabhängig davon, ob im Einzelfall Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO einschlägig ist, und ist damit mindestens gleichwertig zu einem Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO beziehungsweise einem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. Soweit die Verarbeitung im Einzelfall auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen sollte, gilt dieser Schalter zugleich als die technische Umsetzung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO.
6. Auftragsverarbeitung und Empfänger
6.1 Supabase
Die Datenbank, die Authentifizierung und die Echtzeit-Funktion der App werden von Supabase betrieben. Supabase handelt hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag/DPA).
- Serverstandort: EU Central, Frankfurt am Main, Deutschland. Das Supabase-Projekt ist fest auf diese Region gepinnt; es findet keine Verarbeitung außerhalb der EU statt.
- Ein AV-Vertrag mit Supabase ist Voraussetzung für den Produktivbetrieb und wird vor Veröffentlichung der App abgeschlossen.
- Supabase erhält ausschließlich die in Abschnitt 3.1, 3.2 und 3.5 genannten Daten und verarbeitet sie strikt weisungsgebunden für die in Abschnitt 4 genannten Zwecke. Eine eigene Nutzung dieser Daten durch Supabase für eigene Zwecke findet nicht statt.
6.2 RevenueCat (nur beim optionalen Archiv-Kauf)
Der optionale einmalige Kauf zur Freischaltung des Archivs (4,99 EUR, kein Abonnement) wird über den Zahlungsdienstleister RevenueCat abgewickelt. Diese Verarbeitung betrifft ausschließlich Nutzerinnen und Nutzer, die den Kauf tatsächlich auslösen; wer nicht kauft, löst sie nie aus.
- Was RevenueCat erhält: die anonyme Nutzerkennung aus Abschnitt 3.1 (als "App User ID", exakt dieselbe
auth.uid(), die auch die Abstimmungsdaten referenziert) sowie die Kaufbestätigung, die RevenueCat direkt vom App Store beziehungsweise von Google Play erhält, um zu prüfen, ob ein Kauf gültig ist und die Freischaltung des Archivs auslösen darf. - Was RevenueCat nicht erhält: Zahlungsdaten im eigentlichen Sinne. Kartennummer, Rechnungsanschrift und alle sonstigen Zahlungsdetails verbleiben bei Apple beziehungsweise Google, die den Kauf selbst abwickeln; weder RevenueCat noch wir sehen diese Daten.
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Kauf ist eine vom Nutzer selbst angefragte Leistung, und die Übermittlung der anonymen Kennung sowie der Kaufbestätigung an RevenueCat ist erforderlich, um genau diese Leistung (Freischaltung nach Bezahlung) zu erbringen.
- Rolle von RevenueCat: Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO, auf Grundlage eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrags. RevenueCat prüft den Kaufstatus weisungsgebunden für den in diesem Absatz genannten Zweck und nutzt die übermittelten Daten nicht für eigene Zwecke.
- Wiederherstellung nach Neuinstallation: Weil die anonyme Identität eine Neuinstallation nicht übersteht (Abschnitt 3.1), ist "Käufe wiederherstellen" über den jeweiligen Store-Account der einzige Weg, einen bereits bezahlten Archiv-Zugang zurückzuholen. Dabei fragt die App erneut bei RevenueCat und darüber beim Store an, ob eine gültige, dem Store-Account zugeordnete Kaufbestätigung existiert; es werden keine zusätzlichen Daten über die bereits genannten hinaus übermittelt.
6.3 Weitere Empfänger
Zum Zeitpunkt dieser Fassung gibt es außer Supabase (Abschnitt 6.1) und, ausschließlich beim Archiv-Kauf, RevenueCat (Abschnitt 6.2) keine weiteren Empfänger. Insbesondere werden keine Daten an Werbenetzwerke, Analysedienste oder Datenhändler weitergegeben.
7. Speicherdauer und Löschung
Die anonyme Nutzerkennung und die Abstimmungsdaten werden gespeichert, solange die anonyme Sitzung besteht, längstens jedoch bis zur Löschung durch den Nutzer.
Löschung durch den Nutzer. In den Einstellungen der App steht die Funktion "Alle meine Daten löschen" zur Verfügung. Sie ruft die Datenbankfunktion delete_my_data() auf, die ausschließlich die eigenen Zeilen in votes sowie die eigene Zeile in auth.users löscht, entfernt danach die lokal gespeicherten Sitzungs- und Aktivierungsdaten (einschließlich des Aktivierungsnachweises für die Erinnerungsfunktion nach Abschnitt 3.6) vom Gerät und versetzt die App in den Zustand einer frischen Installation zurück. Dieser Vorgang ist unumkehrbar; die Serie/der Streak geht dabei unwiederbringlich verloren. Die Daten anderer Nutzer bleiben davon unberührt.
Deinstallation ohne vorherige Löschung. Wird die App deinstalliert, ohne zuvor "Alle meine Daten löschen" auszuführen, bleiben die zugehörigen Zeilen in der Datenbank bestehen, weil die anonyme Sitzung serverseitig nicht automatisch erkennt, dass ein Gerät die App entfernt hat. Wer sicherstellen möchte, dass keine Daten zurückbleiben, sollte vor der Deinstallation die Löschfunktion nutzen.
8. Rechte der betroffenen Person
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bestehen folgende Rechte:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO), praktisch umgesetzt über die in Abschnitt 7 beschriebene In-App-Funktion
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen eine auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Wichtiger Hinweis zur praktischen Ausübung. Weil die App ohne Konto, Name oder E-Mail-Adresse funktioniert, kann der Verantwortliche eine Anfrage, die außerhalb der App gestellt wird, keiner bestimmten Installation zuordnen. Die Ausübung der Rechte auf Auskunft und Löschung erfolgt daher in der Praxis am zuverlässigsten unmittelbar in der App, auf dem Gerät, auf dem abgestimmt wurde. Für alle anderen Anliegen, insbesondere Beschwerden oder allgemeine Anfragen zu dieser Erklärung, steht die im Impressum genannte E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die für den Sitz des Verantwortlichen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Freistaats Bayern (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, BayLDA), unbeschadet des Rechts, sich an jede andere zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
9. Minderjährige
Die App ist mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren vorgesehen. Sowohl die in Abschnitt 3.1 und 3.2 beschriebene Kernverarbeitung als auch die in Abschnitt 5.1 beschriebene Erinnerungsfunktion stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (hilfsweise lit. f DSGVO), nicht auf eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Art. 8 DSGVO betrifft ausdrücklich nur die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für Angebote der Informationsgesellschaft, die sich unmittelbar an Kinder richten, und das dort für Deutschland vorgesehene Einwilligungsalter von 16 Jahren. Da keine Verarbeitung in dieser App auf einer solchen Einwilligung beruht, hat Art. 8 DSGVO hier keinen Anwendungsfall, an den er anknüpfen könnte; es bedarf daher weder einer technischen Altersabfrage noch einer Heraufsetzung der Altersfreigabe, um diesen Punkt zu lösen.
Dieser Abschnitt war zuvor als offener Prüfpunkt geführt, weil die Erinnerungsfunktion ursprünglich auf einer Einwilligung beruhte. Mit der Umstellung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Abschnitt 5.1 ist dieser Punkt inhaltlich gelöst und nicht länger offen. Unabhängig davon bleibt es gute Praxis, Formulierungen und Bildsprache der gesamten App durchgehend altersgerecht für eine Zielgruppe ab 12 Jahren zu halten; das ist jedoch eine redaktionelle Frage, keine offene Rechtsgrundlagenfrage.
10. Website zwickmuehle.app
Die Website ist ein statisch ausgelieferter Auftritt ohne serverseitige Logik. Sie setzt keine Cookies, lädt keine Analyse- oder Werbe-Skripte und verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Besucher über das hinaus, was der Hosting-Anbieter der Website zur technischen Auslieferung der Seiten zwangsläufig verarbeitet. Es findet keine Erhebung von Formulardaten statt, da die Website kein Kontaktformular enthält, sofern in Abschnitt 6 nichts anderes vermerkt ist.
Die Seite lädt keinerlei Inhalte von fremden Servern nach. Schriftarten liegen auf demselben Server wie die Seite selbst; insbesondere werden Google Fonts nicht eingebunden und auch nicht kontaktiert. Aus demselben Grund gibt es keinen Cookie-Banner: es gibt nichts einzuwilligen.
10.1 Hosting der Website
Die Website wird gehostet von:
Netlify, Inc.
44 Montgomery Street, Suite 300
San Francisco, CA 94104, USA
Beim Abruf der Seiten verarbeitet Netlify als Auftragsverarbeiter automatisch die technischen Zugriffsdaten, die jeder Webserver benötigt, um eine Seite ausliefern zu können. Dazu gehören insbesondere die IP-Adresse des anfragenden Geräts, Datum und Uhrzeit des Abrufs, die angeforderte Adresse, der übermittelte Statuscode sowie die von Ihrem Browser übermittelte Kennung. Diese Daten dienen ausschließlich der technischen Auslieferung und der Abwehr von Angriffen. Sie werden von uns nicht zu Profilen zusammengeführt, nicht mit den in Abschnitt 3 beschriebenen App-Daten verknüpft und nicht für Reichweitenmessung ausgewertet.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung der Website. Eine Auslieferung ohne Verarbeitung der IP-Adresse ist technisch nicht möglich.
Übermittlung in die USA. Netlify hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten, sodass eine Übermittlung in ein Drittland im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO stattfindet. Grundlage der Übermittlung ist der mit Netlify geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Wir weisen darauf hin, dass US-Behörden nach dortigem Recht unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf bei US-Anbietern gespeicherte Daten nehmen können und dass insoweit kein mit der DSGVO vollständig gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werden kann.
Hiervon zu unterscheiden ist die App selbst: die in Abschnitt 3 beschriebenen Abstimmungsdaten liegen bei Supabase in der Region EU Central (Frankfurt am Main) und verlassen die Europäische Union nicht. Das Hosting der Website betrifft ausschließlich den Abruf dieser Seiten.
11. Änderungen dieser Erklärung
Wird der Verarbeitungsumfang wesentlich geändert, wird diese Erklärung vor Wirksamwerden der Änderung aktualisiert und die Versionsangabe am Anfang des Dokuments angepasst. Ändert sich diese Versionsangabe inhaltlich, zeigt die App vor der nächsten Terminierung einer Erinnerung erneut den Aktivierungsbildschirm aus Abschnitt 3.6, auch wenn die Erinnerung zuvor schon aktiviert war.
Änderungshistorie. Version 1.3 (28. Juli 2026): Der Hosting-Anbieter der Website ist jetzt namentlich benannt. Abschnitt 10 nannte bislang nur allgemein "den Hosting-Anbieter der Website"; mit der Entscheidung für Netlify wurde ein neuer Abschnitt 10.1 ergänzt, der den Anbieter, die verarbeiteten Zugriffsdaten, die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Drittlandübermittlung in die USA einschließlich der Standardvertragsklauseln beschreibt. Ebenfalls klargestellt, dass Schriftarten selbst gehostet werden und Google Fonts nicht kontaktiert wird, und dass die App-Daten hiervon unberührt bei Supabase in Frankfurt am Main bleiben. Diese Fassung wurde hochgezählt, weil mit Netlify ein neuer Empfänger und eine neue Drittlandübermittlung hinzukommen; das ist eine wesentliche Änderung, anders als die rein redaktionelle Präzisierung in Abschnitt 3.5, die bewusst ohne Versionssprung blieb.
Version 1.2 (27. Juli 2026): RevenueCat ist jetzt tatsächlich integriert (vormals nur als Ankündigung in Abschnitt 6.2 geführt). Der bisherige Ankündigungstext wurde durch einen vollständigen Abschnitt 6.2 zu RevenueCat als Auftragsverarbeiter ersetzt, mit Rechtsgrundlage, Umfang der übermittelten Daten und der ausdrücklichen Klarstellung, dass Zahlungsdaten im engeren Sinne bei Apple beziehungsweise Google verbleiben. Der bisherige Abschnitt "Weitere Empfänger" ist zu Abschnitt 6.3 verschoben, ohne inhaltliche Änderung.
Version 1.1 (27. Juli 2026): Rechtsgrundlage der Erinnerungsfunktion von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO umgestellt, Abschnitte 3.6, 5, 8 und 9 entsprechend angepasst; der zuvor in Abschnitt 9 offen geführte Prüfpunkt zu Art. 8 DSGVO ist damit inhaltlich gelöst. Grund: die vorherige Fassung beschrieb diese Verarbeitung fälschlich als Einwilligung, obwohl die Erinnerung tatsächlich als vom Nutzer selbst angefragte Funktion der App bereitgestellt wird und keine gesonderte Einwilligung erfordert.